Digitalisierung des Messstellenbetriebs

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die Digitalisierung des Messstellenbetriebs

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende trat am 02.09. 2016 in Kraft. Analoge Stromzähler sollen bundesweit durch digitale Smart Meter ersetzt werden und damit das Stromnetz für die Umsetzung der Energiewende fit gemacht werden. Der verabschiedete Zeitplan für die Umsetzung startete 2017.

Doch für den Start der Umsetzung durch die Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber fehlen noch immer die erforderlichen Zulassungen für Smart-Meter-Gateways. Deren Erteilung ist zurzeit nicht absehbar. Für Sie als Anschlussnutzer ist es jetzt sinnvoll die bestehenden Chancen und Risiken eines selbst koordinierten zentralen Austauschs zu analysieren.

Denn es ist einerseits mit Kosten durch die Umrüstung zu rechnen. Andererseits bestehen Optionen für transparentes Echtzeit-Monitoring der Verbräuche, aber auch für neue Wertschöpfung und Dienstleistungen.

Wann erfolgt die Umstellung?

Die Umstellung Stromzähler erfolgt für Verbraucher ab 10.000 kWh durch die Netzbetreiber sobald die Freigabe der Gateways erfolgt ist und entsprechende Geräte produziert und verfügbar sind. Abhängig vom Jahresverbrauch sind jährliche Kostenobergrenzen für die Bereitstellung geregelt. Im Zweifel entstehen noch zusätzliche Umbaukosten.

Als Anschlussnehmer können Sie darauf warten bis der im Netzgebiet sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber seiner Verpflichtung nachkommt und ihre Messeinrichtungen austauscht. Sie haben dann in jedem Netzgebiet abweichende Vertragspartner und unterschiedliche Zugriffsmöglichkeiten auf ihre Daten.

Zusammenarbeit mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber

Sie können aber auch alle Standorte bereits jetzt mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber umrüsten, der Ihren Anforderungen am besten gerecht wird. Für bereits eingebaute intelligente Zähler gilt dann ein achtjähriger Bestandschutz.

Die Vorteile eines zentralen Partners für den Messstellenbetrieb liegen auf der Hand. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Hardware, der User-Schnittstellen in Form von Portallösungen und Apps, den Preisen und dem Kundenservice bzw. der Verfügbarkeit. Aus dies spricht für eine baldige Analyse und Vorbereitung.

Ein schnelles Agieren verschafft Ihnen auch einen schnellen Zugriff auf ein Monitoring, dass Ineffizienzen unmittelbar aufdeckt und automatisiert meldet. Sie verfügen mit dem passenden Anbieter dann bereits über ein Reporting und Benchmarking  aller Objekte ihres Gesamtbestandes.

Nutzung des Liegenschaftsmodells

Betreiber von Immobilien- bzw. Portfolios können ab 01.01.2021 das sogenannte Liegenschaftsmodell nutzen.  Es ermöglicht ihnen den Messstellenbetrieb für alle Zähler, auch die der Mieter der Immobilien, einheitlich zu gestalten.

Diese Gestaltung birgt etliche Vorteile:

  • zusätzliche Erlöspotentiale im Messstellenbetrieb,
  • einheitliche Geräteinfrastrukturen,
  • schnellere Abrechnungsprozesse der Heizkosten,
  • zusätzliche Erlöse aus der eigenen Abrechnung der Heizkosten,
  • Datenhoheit im Objekt

und die Möglichkeit über das Gateway Mieterstrom, Ladelösungen für E-Mobilität oder auch andere digitale Dienste zu betrieben.

Für Unterstützung bei Ihrer Analyse und der weiteren Vorgehensweise stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Über eneo_energie_pvf

Peter von Fintel ist Gründer und Geschäftsführer der Eneo Energie GmbH. Zuvor war er Vorstandsvorsitzender der Rhein-ruhr Energie AG und der Contigo Energie AG. Er beschäftigt sich seit 15 Jahren mit der Betriebskostenoptimierung und der Verbesserung der Nachhaltigkeit des Energieeinsatzes in Immobilienportfolios, sowie für produzierende Unternehmen, im Handel und bei Dienstleistern.

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